Patent für die Sojawurst

Es ist bis heute eine weniger bekannte Seite von Konrad Adenauer: Der so nüchtern und sachlich wirkende Politiker betätigte sich als kreativer Erfinder und hatte ein reges Interesse an Fortschritt und Technik. Etwa 20 Einfälle meldete er im Lauf seines Lebens beim Patentamt an. Es gab sogar Zeiten, in denen er sich das Erfinden als Broterwerb vorstellen konnte. Dabei hatten seine Erfindungen nicht selten einen skurrilen Charakter und nur zwei wurden tatsächlich patentiert. Eine davon war die Sojawurst aus dem Jahr 1915.
Der Einfall für dieses Produkt hing mit Adenauers politischer Tätigkeit während des Ersten Weltkriegs zusammen. Als Erster Beigeordneter war er seit 1914 für die Lebensmittelversorgung der Kölner Bevölkerung zuständig. Fleisch war damals Mangelware. Genau da setzte die Erfindung an: „Der Zweck, der verfolgt wird, ist, dem viel billigeren Pflanzeneiweiß in größerem Maße wie bisher im Verzehr Eingang zu verschaffen, nicht neben, sondern an Stelle des tierischen Eiweißes. Der Zweck soll dadurch erreicht werden, dass dem Konsumenten das Pflanzeneiweiß gewissermaßen unter der Maske der Fleischnahrung gegeben wird, weil das Volk die Fleischnahrung kennt und liebt. Dies lässt sich erreichen durch eine beliebte Form der Fleischnahrung, durch die Wurst“, schrieb Adenauer seinem Patentanwalt Dr. Julius Ephraim am 10. Mai 1915.
Das Kaiserliche Patentamt in Berlin zeigte sich wenig beeindruckt. Selbst nach mehreren Anläufen von Adenauers Seite wollte es keinen Patentschutz erteilen. Erfolgreicher war die Sojawurst im Ausland: Österreich, Belgien, Dänemark, die Schweiz und die Niederlande stellten dem Schöpfer eine Patenturkunde aus. Ein besonderes Zeichen der internationalen Anerkennung war die reich verzierte Erfinderurkunde, die Adenauer vom Patentamt des Königreichs Großbritannien im Namen von König Gorge V. ausgestellt wurde. Hier wurde jedoch nicht der Wurstersatz an sich patentiert, sondern die Konservierung der Wurst durch Sojamehl.